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Voraussetzungen

 

Um Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie einen

VERORDNUNGSSCHEIN am besten vom Kinderfacharzt (auch vom Praktischen Arzt möglich).

Üblicherweise verordnet der Arzt gleich einen 10er-Block Ergotherapie. 

Bitte beachten Sie, dass am Verordnungsschein

  • die vom Arzt gestellte Diagnose (nach dem ICD 10 Codex) sowie
  • 10x Ergotherapie à 60 min steht.

Die Ergotherapiekosten können nur zum Teil von Ihrer Krankenkassa refundiert werden.

Allerdings ist die Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkasse nur dann möglich, wenn Sie VOR dem Therapiebeginn eine CHEFÄRZTLICHE BEWILLIGUNG (=Stempel) am Verordnungsschein bei Ihrer zuständigen Krankenkasse erhalten. 


Bitte den Verordnungsschein zur ersten Therapieeinheit mitnehmen!

 
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